Seit Juni 2019 gibt es einen verpackungsfreien Milchautomaten in unserer Siedlung, der von der Familie Möstl aus Semriach betrieben wird. Man bringt sein eigenes Gefäss mit und zapft die gewünschte Menge frische Milch.
Im Herbst beschlossen die Wohnungseigentümer mit rund 80% Zustimmung die dauerhafte Aufstellung des Automaten neben dem Geschäftslokal der Bäckerei Sorger. Der Milchbauer zahlt seitdem jährlich 600 Euro Standplatzmiete an die Eigentümergemeinschaft.
Leider folgte der Einspruch einer Miteigentümerin gegen diesen Beschluss. Nach dem ersten Gerichtstermin kristallisierte sich eine Art „Einhausung“ als Kompromiss heraus. Der nun zum Beschluss vorliegende Sicht- und Schallschutz wurde vom Rechtsanwalt dieser Miteigentümerin und Bewohnern, die sich für den Milchautomaten engagieren, als für beide Seiten geeignete Lösung besprochen.
Die Entscheidung liegt aber auch hier bei Eigentümergemeinschaft (Mehrheitsbeschluss mit über 50%).
Im Sinne einer guten Nachbarschaft unterstützen wir auch als Verein MITEINANDER den Beschluss zur Errichtung eines Sicht- und Schallschutzes und leisten noch einen 400 EUR Zuschuss, womit die gesamten Errichtungskosten schon aus den Mieteinnahmen gedeckt werden können.
Was passiert wenn der Beschluss abgelehnt wird?
Dann kann kein Sicht- und Schallschutz errichtet werden. Es liegt dann an der Gegnerin des Milchautomaten, ob sie das Gerichtsverfahren wieder aufnehmen wird. Der Ausgang des Verfahrens ist ungewiss.
Was passiert bei einem erfolgreichen Beschluss?
Die Gegnerin zieht ihren Einspruch bei Gericht zurück oder es wird „ewiges Ruhen“ des Verfahrens vereinbart. Nach Ablauf von gesetzlichen Fristen beauftragt unsere Hausverwaltung den Tischler mit der Errichtung.